Regulatory

Internet-Mitteilung: Teilfonds LA FRANÇAISE GLOBAL COCO der SICAV La Française DE > AT

28 December 2021

Im Rahmen der Anpassung an die Verordnung (EU) 2020/852, genannt „Taxonomie-Verordnung“, informieren wir Sie, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Prospekt des Teilfonds LA FRANÇAISE GLOBAL COCO der SICAV La Française zu ändern und folgenden Hinweis hinzuzufügen:

„Die Taxonomie der Europäischen Union dient dazu, wirtschaftliche Aktivitäten zu identifizieren, die aus ökologischer Sicht als nachhaltig angesehen werden. Die Taxonomie identifiziert diese Aktivitäten nach ihrem Beitrag zu sechs wichtigen Umweltzielen:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Abfall, Vermeidung und Recycling)
  • Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
  • Schutz gesunder Ökosysteme

Derzeit wurden technische Prüfungskriterien (Technical Screening Criteria) für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten entwickelt, die einen wesentlichen Beitrag zu zwei dieser Ziele leisten können: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Diese Kriterien warten derzeit auf ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die nachstehenden Daten spiegeln daher nur die Angleichung an diese beiden Ziele auf der Grundlage der nicht endgültig veröffentlichten Kriterien in der den europäischen Mitgesetzgebern vorgelegten Fassung wider.

Wir werden diese Informationen aktualisieren, wenn Änderungen an diesen Kriterien vorgenommen werden, wenn neue Prüfkriterien für diese beiden Ziele entwickelt werden und wenn die Kriterien für die anderen vier Umweltziele in Kraft treten: Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Um als nachhaltig zu gelten, muss eine wirtschaftliche Aktivität nachweisen, dass sie wesentlich zur Erreichung eines der sechs Ziele beiträgt und gleichzeitig keinem der anderen fünf Ziele schadet (sog. DNSH-Prinzip, „Do No Significant Harm“).

Damit eine Aktivität als an der europäischen Taxonomie ausgerichtet gilt, muss sie auch die durch das internationale Recht garantierten Menschen- und Sozialrechte einhalten.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, seine Aktivitäten an die europäische Taxonomie anzupassen.

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