Hiermit informieren wir Sie, dass die Verwaltungsgesellschaft La Française Asset Management beschlossen hat, regulatorische Änderungen am Teilfonds „La Française Global Floating Rates “ der SICAV „La Française“ in Bezug auf Geschäfte des befristeten Kaufes und der befristeten Abtretung von Wertpapieren, die damit verbundenen Garantien und die durch diese Geschäfte erzielten Vergütungen vorzunehmen.
Geschäfte der befristeten Abtretung von Wertpapieren (Wertpapierleihe, Pensionsgeschäfte) dürfen daher nun bis zu maximal 60 % des Nettovermögens des Teilfonds statt wie bisher bis zu 50 % getätigt werden.
Im Rahmen dieser Geschäfte kann der OGA fortan Finanzgarantien in Form der Übertragung des vollständigen Eigentums an Wertpapieren und/oder Bargeld anstelle von ausschließlich Bargeld erhalten/ausgeben.
Darüber hinaus wird festgelegt, dass alle direkten und indirekten Betriebskosten, die durch diese Geschäfte entstehen, von der Verwaltungsgesellschaft getragen werden, wobei der Anteil dieser Kosten 40 % der durch diese Geschäfte erzielten Einnahmen nicht überschreiten darf.
Schließlich wurde der Wortlaut dieser Abschnitte im Hinblick auf mehr Klarheit überarbeitet.
Diese Änderungen bedürfen keiner Genehmigung durch die französische Finanzaufsichtsbehörde („Autorité des marchés financiers“) und treten am 10. Juni 2021 in Kraft. Die regulatorische Dokumentation wird entsprechend geändert.
Die sonstigen Merkmale des Teilfonds bleiben unverändert.
Wir verweisen auf die Bedeutung des Dokuments mit wesentlichen Anlegerinformationen betreffend den Teilfonds „La Française Global Floating Rates“, das auf der Website www.la-francaise.com abrufbar ist.
Die wesentlichen Anlegerinformationen sollten vor dem Treffen einer Anlageentscheidung unbedingt gelesen werden.