Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) informiert Sie hiermit über die folgenden Änderungen im Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“):
1) Verwendung einer Benchmark
Um die Einhaltung der in den ESMA Q&A zur OGAW-Richtlinie vorgesehenen Offenlegungspflichten in Bezug auf die Verwendung einer Benchmark zu gewährleisten, wurde der folgende Absatz in die Anlagepolitik aufgenommen:
„Der Teilfonds wird aktiv und diskretionär verwaltet. Der Teilfonds wird nicht in Bezug auf einen Referenzindex verwaltet.“
2) Aktualisierung des Abschnitts „Derivative und Techniken“
Die Beschreibung des Rückgriffs auf Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte wurde durch die Hinzufügung näherer Angaben zu den Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement, die eingesetzt werden können, präzisiert:
„Der Teilfonds kann zur effektiven Portfolioverwaltung (wie im Abschnitt „Instrumente und Techniken, die von den Teilfonds eingesetzt werden können“ beschrieben), beispielsweise um Arbitragepositionen aufzubauen, die darauf ausgelegt sind, von Veränderungen der Zinsspreads zu profitieren, auch auf Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte zurückgreifen.“
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