Réglementation

Mitteilung: Teilfonds „La Française Rendement Global 2025“ der SICAV nach französischem Recht „La Française“

07 juin 2021

Hiermit informieren wir Sie, dass die Verwaltungsgesellschaft La Française Asset Management beschlossen hat, Änderungen am Teilfonds „La Française Rendement Global 2025“ der SICAV „La Française“ vorzunehmen in Bezug auf:

  • Geschäfte des befristeten Kaufes und der befristeten Abtretung von Wertpapieren, die damit verbundenen Garantien und die durch diese Geschäfte erzielten Vergütungen;
  • die Fälligkeit der Wertpapiere.
  • Änderungen in Bezug auf Geschäfte des befristeten Kaufes und der befristeten Abtretung von Wertpapieren

Geschäfte der befristeten Abtretung von Wertpapieren (Wertpapierleihe, Pensionsgeschäfte) dürfen nun bis zu maximal 60 % des Nettovermögens des Teilfonds statt wie bisher bis zu 50 % getätigt werden.

Im Rahmen dieser Geschäfte kann der OGA fortan Finanzgarantien in Form der Übertragung des vollständigen Eigentums an Wertpapieren und/oder Bargeld anstelle von ausschließlich Bargeld erhalten/ausgeben.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass alle direkten und indirekten Betriebskosten, die durch diese Geschäfte entstehen, von der Verwaltungsgesellschaft getragen werden, wobei der Anteil dieser Kosten 40 % der durch diese Geschäfte erzielten Einnahmen nicht überschreiten darf.

Schließlich wurde der Wortlaut dieser Abschnitte im Hinblick auf mehr Klarheit überarbeitet.

  • Die Fälligkeit der Wertpapiere

Der Teilfonds kann nun in Wertpapiere mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr nach dem Fälligkeitstermin des Teilfonds investieren. Die durchschnittliche Laufzeit des Portfolios wird jedoch das Fälligkeitsdatum des Teilfonds nicht überschreiten. In der regulatorischen Dokumentation wird daher Folgendes festgelegt:

„Die Anlagestrategie besteht aus einem diskretionären Management eines Portfolios von Anleihen, die von privaten oder öffentlichen Einrichtungen ausgegeben werden. Der Fonds kann in Wertpapiere mit Laufzeiten bis zum 31. Dezember 2026 investieren, d. h. bis maximal ein Jahr nach Fälligkeit des Fonds. Die durchschnittliche Laufzeit des Portfolios wird jedoch den 31. Dezember 2025 nicht überschreiten.“

Diese Änderungen bedürfen keiner Genehmigung durch die französische Finanzaufsichtsbehörde („Autorité des marchés financiers“) und treten am 10. Juni 2021 in Kraft. Die regulatorische Dokumentation wird entsprechend geändert.

Die sonstigen Merkmale des Teilfonds bleiben unverändert.

Wir verweisen auf die Bedeutung des Dokuments mit wesentlichen Anlegerinformationen betreffend den Teilfonds „La Française Rendement Global 2025“, das auf der Website www.la-francaise.com abrufbar ist.

Die wesentlichen Anlegerinformationen sollten vor dem Treffen einer Anlageentscheidung unbedingt gelesen werden.

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