Betrifft: Änderung des Teilfonds La Française Global Coco, Teilfonds der SICAV La Française
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Anteilsinhaber des Teilfonds La Française Global Coco und wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen.
- Änderungen, die am 6. Oktober 2021 in Kraft treten:
Die Verwaltungsgesellschaft hat beschlossen, die regulatorische Dokumentation des Teilfonds La Française Global Coco (im Folgenden der „Teilfonds“) zu ändern, um insbesondere Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (im Folgenden „ESG-Kriterien“) bei der Auswahl der Emittenten der unten beschriebenen Wertpapiere zu berücksichtigen. Der Teilfonds wird nun unter Artikel 8 gemäß der SFDR-Verordnung (Produkte, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern) und als Kategorie 1 gemäß der Anweisung 2020-03 der Finanzaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers) (deutlich engagierter Ansatz) eingestuft.
Zudem kann der Teilfonds nun bis zu 50 % desNettovermögens in Anleihen und handelbare Schuldtitel, die von Staaten ausgegeben oder garantiert werden (öffentliche Schuldverschreibungen), investieren.
Diese Änderungen bedürfen keiner Genehmigung durch die französische Finanzaufsichtsbehörde und treten am 6. Oktober 2021 in Kraft.
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