Luxemburg, 15. Januar 2024
Sehr geehrte Anteilsinhaber, der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) informiert Sie hiermit über seinen Beschluss, die Anlagepolitik mit Wirkung zum 15. Februar 2024 (das „Datum des Inkrafttretens“) zu ändern, um dem Teilfonds die Möglichkeit zu geben, in Optionen auf Credit Default Swaps, die zu den Kernderivaten gehören, zu investieren.
Die Anlagepolitik wird daher ab dem Datum des Inkrafttretens wie folgt lauten1 : „Derivate und Techniken (...) Zusätzlich zu den Kernderivaten kann der Teilfonds Credit Default Swaps (Single-Name- und Index-CDS), Optionen auf Credit Default Swaps und Total Return Swaps basierend auf Staatsanleihen von Industrie- und Schwellenländern sowie auf Unternehmensanleihen einsetzen.(…)“ Die Aufnahme von Optionen auf Credit Default Swaps in die Anlagepolitik des Teilfonds zielt darauf ab, mehr Flexibilität und Diversifizierung zu ermöglichen und gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, das Kreditrisiko zu steuern und zusätzliche Erträge zu erzielen. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Art und Weise, wie der Teilfonds verwaltet wird, oder auf sein Risiko-/Ertragsprofil.
Die Aktionäre werden daran erinnert, dass in Übereinstimmung mit dem Prospekt der Gesellschaft: (i) bei der Rücknahme von Aktien keine Rücknahmegebühr zu zahlen ist und dass (ii) sie berechtigt sind, die Rücknahme ihrer Aktien zu verlangen.
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