Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) teilt Ihnen hiermit mit, dass die Anlagepolitik des Teilfonds aktualisiert wurde, um zu präzisieren, dass ein Engagement in Aktien auch durch Coco-Bonds erreicht werden kann und dass es sich bei den Credit Default Swaps, in die der Teilfonds investieren kann, um Single-Name- und Index-Swaps handeln kann.
Die Anlagepolitik wird wie folgt lauten:
„(...) Der Teilfonds kann bis zu dem angegebenen Prozentsatz des Nettovermögens in die
folgenden Anlagen investieren bzw. eine entsprechende Position in diesen halten:
- Wandelanleihen: 100 %
- Anlagen in Nicht-OECD-Ländern: 25 %
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: 20 %. Dazu können Geldmarkt-OGA oder OGA gehören, bei denen die gewichtete Gesamtlaufzeit oder die Häufigkeit der Zinsanpassung zwölf Monate nicht überschreitet.
- Bedingte Pflichtwandelanleihen (Coco-Bonds): 20 %
- MBS oder ABS: 20 %
- Sonstige OGAW/OGA: 10 %
- Aktien (durch Engagement in Wandelanleihen und Coco-Bonds): 5 %“
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