in Übereinstimmung mit den am 3. April 2020 veröffentlichten ESMA-Leitlinien über erfolgsabhängige Vergütungen für OGAW und bestimmte Arten von AIF (die „ESMA-Leitlinien“) informiert Sie der Verwaltungsrat der Gesellschaft, dass der Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“) aktualisiert wurde, um den Anforderungen der ESMA-Leitlinien Rechnung zu tragen. Die Beschreibung der erfolgsabhängigen Vergütung, die derzeit im Prospekt enthalten ist, wurde um die folgenden Klarstellungen ergänzt. „Der Referenzzeitraum für die Wertentwicklung erstreckt sich über die gesamte Laufzeit der jeweiligen
Klasse vom ersten Handelstag im Januar bis zum letzten Handelstag im Dezember eines jeden Kalenderjahres.
Erhebungsfrequenz:
Die erfolgsabhängige Vergütung wird zugunsten des Anlageverwalters innerhalb von zehn Geschäftstagen nach dem letzten Geschäftstag eines jeden Kalenderjahres eingezogen. Der Referenzzeitraum des Fonds darf unter keinen Umständen kürzer als ein Jahr sein, es sei denn, der Fonds wird vor dem Ende eines Kalenderjahres aufgelöst.
Methode zur Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung:
- Während des Referenzzeitraums:
- Liegt der Nettoinventarwert des Teilfonds über dem Referenz-Nettoinventarwert, entspricht der variable Anteil der erfolgsabhängige Vergütung 15 % der Wertentwicklung des Nettoinventarwerts pro Anteil für [die im aktuellen Prospekt für den jeweiligen Teilfonds definierten Klassen].
- Die erfolgsabhängige Vergütung wird nach Abzug aller Kosten berechnet.
- Für diese Differenz wird bei der Berechnung des Nettoinventarwerts eine Rückstellung für erfolgsabhängige Vergütungen gebildet. Im Falle einer Rücknahme wird der Teil der gebildeten Rückstellung, welcher der Anzahl der zurückgenommenen Anteile zuzuschreiben ist, endgültig vom Anlageverwalter erworben.
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