Regulatory

Internet-Mitteilung: Investmentfonds LA FRANÇAISE SUB DEBT DE > AT

28.12.2021

Dieser Inhalt ist für professionelle Anleger im Sinne der MiFID-Richtlinie bestimmt.

Hiermit informieren wir Sie, dass die Verwaltungsgesellschaft La Française Asset Management beschlossen hat, regulatorische Änderungen am Fonds La Française Sub Debt in Bezug auf Geschäfte des befristeten Kaufes und der befristeten Abtretung von Wertpapieren, die damit verbundenen Garantien und die durch diese Geschäfte erzielten Vergütungen vorzunehmen.

Des Weiteren hat die Verwaltungsgesellschaft im Rahmen der Anpassung an die Verordnung (EU) 2020/852, genannt „Taxonomie-Verordnung“, beschlossen, den Prospekt des Investmentfonds zu ändern.

  • Änderungen in Bezug auf Geschäfte des befristeten Kaufes und der befristeten Abtretung von Wertpapieren

Geschäfte der befristeten Abtretung von Wertpapieren (Wertpapierleihe, Pensionsgeschäfte) dürfen nun bis zu maximal 60 % des Nettovermögens des Teilfonds statt wie bisher bis zu 50 % getätigt werden.

Im Rahmen dieser Geschäfte kann der OGA fortan Finanzgarantien in Form der Übertragung des vollständigen Eigentums an Wertpapieren und/oder Bargeld anstelle von ausschließlich Bargeld erhalten/ausgeben.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass alle direkten und indirekten Betriebskosten, die durch diese Geschäfte entstehen, von der Verwaltungsgesellschaft getragen werden, wobei der Anteil dieser Kosten 40 % der durch diese Geschäfte erzielten Einnahmen nicht überschreiten darf.

Schließlich wurde der Wortlaut dieser Abschnitte im Hinblick auf mehr Klarheit überarbeitet.

  • Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852, genannt „Taxonomie-Verordnung“, erforderlich

 Informationen:

Die Taxonomie der Europäischen Union dient dazu, wirtschaftliche Aktivitäten zu identifizieren, die aus ökologischer Sicht als nachhaltig angesehen werden. Die Taxonomie identifiziert diese Aktivitäten nach ihrem Beitrag zu sechs wichtigen Umweltzielen:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Abfall, Vermeidung und Recycling)
  • Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung

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