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Beschwerdeverfahren
Inhaber von Finanzinstrumenten, die von der La Française Gruppe verwaltet oder entwickelt werden, können uns wegen Beschwerden zu diesen Produkten (Performance, Nettoinventarwert, gesetzliche Dokumente usw.) kontaktieren. Kunden, die von der Gruppe Anlagedienstleistungen erhalten (Anlageberatung, Auftragsannahme und -weiterleitung usw.), können uns ebenfalls wegen Beschwerden zu den erbrachten Dienstleistungen kontaktieren.
Die Beschwerdepolitik der Gruppe ist im entsprechenden Dokument, das hier verfügbar ist, detailliert dargestellt:
Unsere Beschwerdepolitik einsehen
Mediatoren
La Française verpflichtet sich, den Eingang Ihrer Anfrage innerhalb von zehn Werktagen zu bestätigen und Ihnen innerhalb von maximal zwei Monaten ab Eingang zu antworten.
Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten oder sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich kostenlos wenden an:
- den Mediator des Crédit Mutuel, oder
- den Mediator der AMF, den öffentlichen Mediator für Beschwerden im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten.
Ihre Wahl ist für die jeweilige Beschwerde endgültig.
Die La Française Gruppe hat als eigenen Mediator den Mediator des Crédit Mutuel benannt, einen unabhängigen und unparteiischen Fachmann, der aufgrund seiner Kompetenz und Erfahrung ausgewählt wurde.
Sie können den Mediator des Crédit Mutuel kontaktieren:
Le Médiateur du Crédit Mutuel
63 chemin Antoine Pardon
69160 Tassin-la-Demi-Lune, Frankreich
Oder über das Online-Formular unter:
www.lemediateur-creditmutuel.com
Weitere Informationen:
⇒ Sie können die Charta der Mediation einsehen
⇒ Sie können die Website des Médiateur du Crédit Mutuel direkt besuchen:
www.lemediateur-creditmutuel.com
Sie können sich auch an den Mediator der Autorité des Marchés Financiers (AMF) wenden:
AMF-Mediationsdienst
17 place de la Bourse
75082 Paris Cedex 02, Frankreich
Oder über das elektronische Formular unter:
www.amf-france.org/de/le-mediateur
Gemäß Artikel D.321-1 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches und der MiFID-II-Richtlinie bedeutet Anlageberatung die Bereitstellung personalisierter Empfehlungen an einen Kunden, auf dessen Anfrage oder auf Initiative des Unternehmens, in Bezug auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten.
Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 bestimmt, dass sich personalisierte Empfehlungen beziehen auf: a) Den Kauf, Verkauf, die Zeichnung, den Umtausch, die Rückzahlung, das Halten oder die Übernahme eines bestimmten Finanzinstruments; b) Die Ausübung oder Nichtausübung eines durch ein Finanzinstrument verliehenen Rechts, ein Finanzinstrument zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen, umzutauschen oder zurückzuzahlen.
Die CESR-Q&A zu MiFID (Absätze 13–15) stellen klar:
- Eine Empfehlung kann ausdrücklich erfolgen oder sich aus einer Meinung, Bewertung oder Beurteilung zur Zweckmäßigkeit ergeben;
- Eine Empfehlung unterscheidet sich von der bloßen Bereitstellung von Informationen auf Anfrage des Kunden.
„Annahme und Weiterleitung von Aufträgen“ bezeichnet die Tätigkeit eines Wertpapierdienstleisters, der im Auftrag eines Kunden Aufträge zu Finanzinstrumenten an einen autorisierten Anbieter weiterleitet, damit diese ausgeführt werden.