Regulatory

Einberufungsmitteilung AGE SICAV La Française_avis 2nde DE_AT

05 noviembre 2024

EINBERUFUNGSMITTEILUNG

Die außerordentliche Hauptversammlung, die in erster Einberufung am 4. November 2024 um 16 Uhr stattfand, konnte aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit nicht über die Beschlüsse beraten. Daher wird auf zweite Einberufung erneut zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die

am 15. November 2024 um 16 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, 128 Boulevard Raspail – 75006 Paris – 


Frankreich, stattfindet, um über die folgende Tagesordnung zu beraten und zu entscheiden:

  1.  Verlesung und Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats und des Berichts des Abschlussprüfers;
  2.  Verlesung und Genehmigung des Verschmelzungsvertrags, der die Aufnahme des CM-AM Obli Corpo ISR* durch den Teilfonds LA FRANCAISE OBLIGATIONS CARBON IMPACT der SICAV LA FRANCAISE vorsieht;
  3.  Genehmigung der Bedingungen und Modalitäten der genannten Verschmelzung;
  4.  Festlegung des Tages der Durchführung der Verschmelzung und der Bewertung der Vermögenswerte zur Bestimmung der Umtauschverhältnisse;
  5.  Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Anteile und Anteilsbruchteile infolge der aus der Fusion resultierenden Einlagen;
  6.  Vollmacht für den Verwaltungsrat, unter der Kontrolle der Abschlussprüfer die endgültige Durchführung der Verschmelzung, die Bewertung des Nettovermögens der SICAV und die Festlegung der Umtauschverhältnisse zu dem von der außerordentlichen Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt vorzunehmen;
  7.  Vollmachten für Formalitäten.

* Der Fonds ist in Österreich nicht registriert.

Gemäß geltendem Recht werden die Aktionäre darüber informiert, dass ihnen alle in den Artikeln R 225-81 und R 225-83 des Handelsgesetzbuchs vorgesehenen Dokumente am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Verfügung stehen und auf Anforderung kostenlos zugesandt werden.

Aktionäre, die die in Artikel R 225-71 des Handelsgesetzbuchs festgelegten Bedingungen erfüllen, können beim Verwaltungsrat die Aufnahme von Punkten oder Beschlussvorlagen in die Tagesordnung beantragen. Sie müssen diese per Einschreiben mit Rückschein an den Gesellschaftssitz schicken. Um berücksichtigt zu werden, müssen diese Anträge fünf Tage vor der Versammlung eingegangen sein und den Text der Beschlussvorlagen sowie eine Bescheinigung über die Kontoeintragung enthalten.
Jeder Anteilinhaber hat unabhängig von der Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile das Recht, an dieser Versammlung teilzunehmen, sich durch einen Anteilinhaber, seinen Ehepartner oder den Partner, mit dem er einen Vertrag über eine zivilrechtliche Partnerschaft geschlossen hat, vertreten zu lassen oder unter den in den Artikeln L 225-106 und L 225-107 des Handelsgesetzbuchs festgelegten Bedingungen per Briefwahl abzustimmen.

Damit ein Anteilinhaber das Recht hat, an der Versammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen, müssen seine Anteile am zweiten Geschäftstag vor der Versammlung um 0 Uhr Ortszeit Paris entweder in seinem Namen oder im Namen des für sein Konto eingetragenen Vermittlers buchmäßig erfasst sein.

Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, können Sie das Abstimmungsformular bei der Gesellschaft anfordern:
La Française – 128 boulevard Raspail – 75006 Paris – Frankreich. Der Antrag auf ein Formular muss per Einschreiben mit Rückschein gestellt werden und mindestens sechs Tage vor dem Datum der Versammlung bei der Gesellschaft eingehen.

Briefwahlformulare werden nur dann berücksichtigt, wenn sie zwei Tage vor dem Datum der Versammlung bei der Gesellschaft eingehen, zusammen mit einer Bescheinigung der Depotbank dieser Anteile, die die buchmäßige Erfassung der Anteile zwei Tage vor dem Datum der Versammlung belegt.

Wenn Sie per Briefwahl abstimmen, haben Sie nicht mehr die Möglichkeit, direkt an der Versammlung teilzunehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Diese Mitteilung gilt als Einberufung, sofern die Tagesordnung aufgrund der von den Anteilinhabern eingereichten Anträge auf Aufnahme von Beschlussvorlagen nicht geändert wird.

Ohne andere Anweisung bleiben Vollmachten und Briefwahlen, die für die außerordentliche Hauptversammlung am 4. November 2024 um 16.00 Uhr (Datum der ersten Einberufung) eingegangen sind, auch für die außerordentliche Hauptversammlung am 15. November 2024 um 16.00 Uhr sowie für alle folgenden Hauptversammlungen mit derselben Tagesordnung gültig. 

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

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