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Neue Gelegenheiten Bei Griechischen Staatsanleihen

02.05.2019

1982 wurde Griechenland das zehnte Mitglied der Europäischen Union. Im Mai 2010 einigte sich die europäische Troika (EZB, EU-Kommission und IWF) auf ein erstes Rettungspaket für Griechenland über 110 Mrd.

Euro verbunden mit der Auflage eines Haushaltskonsolidierungsprogromms.  Nachdem Griechenland am 5. Juni 2015 eine Rückzahlung nicht leistete, eskalierte die Krise des Landes durch gewaltige Kapitalabflüsse bei griechischen Banken weiter.  Nach der Sitzung der Euro-Gruppe am 12. Juli 2017 entstand  ein neuer Plan. Der Grexit fand nicht statt ...

Griechenland hat seitdem einen weiten Weg zurückgelegt. Laut Eurostat wird das Land dieses Jahr und 2020 ein Wachstum von 2,2 Prozent erzielen, nach 1,9 Prozent im Jahr 2018. Dies ist der höchste Wert seit zehn Jahren. Damit würde Griechenland zum ersten Mal seit 15 Jahren drei Jahre in Folge ein Wachstum um die 2 Prozent erzielen und zeigt seit einem Jahr eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit gegen die Konjunkturabschwächung im Euroraum. Die Binnenwirtschaft, die vom Anstieg der Realeinkommen und dem bemerkenswerten Tiefstand der Arbeitslosigkeit (HSBC erwartet einen Rückgang um zehn Punkte zwischen 2014 und 2020) profitierte, erholt sich stark. Die Investitionen sind jedoch nach wie vor auf niedrigem Niveau und der Bankensektor bleibt schwach, obwohl die Banken seit Ende 2018 nicht mehr auf ELA-Sicherheiten zurückgegriffen haben, um liquide Mittel der EZB zu nutzen. Zudem sind – wenn auch langsam – Fortschritte bei den Bankeinlagen der griechischen Haushalte zu verzeichnen.

Parallel zu dieser Wachstumsdynamik ist die Haushaltsentwicklung Griechenlands mit einem durch den IWF geschätzten Primärüberschuss von 6,6 Prozent in diesem Jahr bemerkenswert und der Verschuldungsgrad sinkt voraussichtlich von 188 Prozent im Jahr 2018 auf 177 Prozent im Jahr 2019. Dazu kommt ein Haushalt, der ab diesem Jahr wieder ausgeglichen sein sollte. Obwohl all dies sehr erfreulich ist, muss ein wichtiger Aspekt berücksichtigt werden: Sind die verabschiedeten Rentenreformen und Lohnkürzungen im öffentlichen Sektor verfassungsmäßig oder nicht? Der IWF warnt, dass erhebliche Kosten entstehen werden, wenn diese Maßnahmen als verfassungswidrig erachtet werden.

Der Rettungsschirm reicht bis zum Jahr 2022, und Griechenland zahlt weiter seine Schulden zurück. Des Weiteren wird der Refinanzierungsbedarf bis 2023 vollständig durch die Liquiditätsreserven der Regierung (knapp 40 Mrd. Euro) abgedeckt sein. Das Land hat seine Rückkehr an die Anleihemärkte bereits vollzogen und dürfte dieses Jahr angesichts des Zinssatzes (3,50 Prozent für zehnjährige Laufzeiten) erneut Kapital beschaffen. Angesichts der positiven Fundamentaldaten und der Attraktivität des Renditeniveaus bieten griechische Anleihen echte Anlagechancen.
 

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