Dieser Inhalt ist für professionelle Anleger im Sinne der MiFID-Richtlinie bestimmt.
e Verwaltungsgesellschaft hat beschlossen, die Zeichnungsfrist für den Teilfonds vom 31. März 2023 bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltungsgesellschaft die Möglichkeit vorbehält, diesen Zeitraum entsprechend den Marktbedingungen zu verkürzen.
Diese Änderung tritt am 13. Mai 2022 in Kraft.
Die sonstigen Merkmale des Teilfonds bleiben unverändert.
Wir verweisen auf die Bedeutung der wesentlichen Anlegerinformationen zu dem Teilfonds, die auf der Website www.la-francaise.com verfügbar sind.
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung und die letzten Finanzberichte des Fonds sind kostenlos in Papierform am Sitz der Verwaltungsgesellschaft des Fonds erhältlich.
Sie sollten die wesentlichen Anlegerinformationen unbedingt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
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