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23.02.2022

In Übereinstimmung mit den am 3. April 2020 veröffentlichten ESMA-Leitlinien über erfolgsabhängige Vergütungen für OGAW und bestimmte Arten von AIF (die „ESMA-Leitlinien“) informiert Sie der Verwaltungsrat der Gesellschaft, dass der Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“) aktualisiert wurde, um den Anforderungen der ESMA-Leitlinien Rechnung zu tragen.

Die Absätze, in denen die erfolgsabhängige Vergütung im Prospekt beschrieben wird, wurden wie folgt umformuliert:

„Der Anlageverwalter erhält gegebenenfalls eine Outperformance-Vergütung, wenn die Wertentwicklung eines Teilfonds diejenige des unten angegebenen Referenzindex übersteigt, unabhängig davon, ob er eine positive oder negative Wertentwicklung erzielt hat. Die für eine bestimmte Anteilsklasse geltende Outperformance-Gebühr basiert auf dem Vergleich zwischen dem bewerteten Vermögen des Teilfonds und dem Referenzvermögen.

Das „bewertete Vermögen“ bezieht sich auf die Vermögenswerte eines Teilfonds, die einer Anteilsklasse entsprechen, bewertet nach den für die Vermögenswerte des Teilfonds geltenden Bewertungsregeln und unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verwaltungskosten, die der genannten Anteilsklasse entsprechen.

Das „Referenzvermögen“ bezieht sich auf die Vermögenswerte eines hypothetischen Teilfonds, dessen Anlageergebnis dem der jeweiligen Benchmark entspricht und von dem an jedem Bewertungstag die Zeichnungs- und Rücknahmebeträge abgezogen werden.

Die Benchmark, die zur Berechnung der Outperformance-Gebühr herangezogen wird, ist auf dem jeweiligen Teilfondsblatt und im Abschnitt „Liste der verfügbaren Anteilsklassen“ angegeben.

Der Referenzzeitraum für die Wertentwicklung reicht vom 1. Handelstag im Januar bis zum letzten Handelstag im Dezember desselben Jahres.
Zahlungshäufigkeit Die Outperformance-Vergütung wird im Monat nach dem Ende des Referenzzeitraums an den Anlageverwalter gezahlt. Der Referenzzeitraum für den Fonds darf keinesfalls weniger als ein Jahr betragen.

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